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Das Verwaltungsgericht Münster hat am Montag (17.09.2018) Heilpraktikern eine bestimmte Form der Eigenbluttherapie untersagt. Im konkreten Fall hat die Bezirksregierung drei Heilpraktikern aus dem Münsterland die ozonisierte Eigenbluttherapie behördlich untersagt. Bei dieser Behandlungsform wird dem Patienten Eigenblut entnommen, mit Ozon versetzt und dann dem Patienten wieder verabreicht. Für viele Heilpraktiker ist das seit Jahrzehnten gängige Praxis und war nie ein Problem.

Es kommt auf die Technik an – sagt die Bezirksregierung

Mit der Entscheidung in Münster jetzt aber schon, denn bei diesem ozonisierten Eigenblutprodukt handele es sich nicht um ein homöopathisches Mittel. Bei der Herstellung würden keine homöopathischen Techniken angewendet, wie etwa das Potenzieren durch Verdünnung. Aus diesem Grunde sei es zu bewerten wie ein allopathisches Mittel, das in der Schulmedizin verwendet wird. Das Problem: In so einem Fall kommt das Transfusionsgesetz zur Anwendung, nach dem das Blut nur durch Ärzte oder medizinisches Fachpersonal entnommen werden darf – Heilpraktiker gehören nicht dazu. Das Verwaltungsgericht Münster gab dieser Ausführung Recht.

„Herber Schlag für die ganze Branche“
Für Ulrich Sümper, den Präsidenten des Bund Deutscher Heilpraktiker (BDH), ein Unding: „Das ist ein herber Schlag für die ganze Branche – und sicherlich für viele existenzbedrohend“. Das Urteil betrifft auch viele andere Eigenbluttherapieformen. Daher dürfen Heilpraktiker nun gar kein Eigenblut mehr entnehmen. Andernfalls könnten sie sich strafbar machen. Die Heilpraktiker werden sich wohl nicht damit abfinden und aller Wahrscheinlichkeit nach vor das Oberverwaltungsgericht ziehen.

Zum Artikel des WDRs